Wikonia:Belege

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Als Belege bezeichnen wir Nachweise und Angaben zu den Quellen und Materialen, die bei der Erstellung, Veränderung und Aktualisierung von Artikeln im Wiki verwendet wurden. Nur so bleiben Inhalte in einem Wiki seriös, nachvollziehbar und transparent.

Kurz und knapp:

  1. Im Wikonia-Wiki gilt im Artikelnamensraum eine Nachweispflicht für getätigte Aussagen.
  2. Verwendete Quellen müssen zu Einhaltung der Grundsätze beitragen, sie sollen neutral, sachlich und nachvollziehbar sein.
  3. Belege sind dennoch keine Rechtfertigung, Inhalte ungeprüft zu übernehmen oder Fremdtexte ins Wiki zu kopieren.
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Belege
Rubrik: Richtlinie
Status: Gültig seit 15.11.2025
Inhaltliche Änderungen werden auf der Unterseite Änderungen dokumentiert und bedürfen ggf. einer Abstimmung der Community. Erfahre mehr über Richtlinien.


Grundsätze und Einordnung

Belege bilden die Grundlage dafür, dass Inhalte im Wikonia-Wiki überprüfbar, verlässlich und fachlich belastbar sind. Unser Ziel ist es, Wissen nicht nur zu sammeln, sondern transparent nachvollziehbar zu machen.

Damit erfüllen wir den Anspruch, den unsere Verfassung an alle Inhalte stellt: Sie sollen informativ, nachvollziehbar und für Außenstehende nachvollziehbar sein. Reine Meinungsäußerungen, PR-Texte, SEO-Inhalte oder nicht belegbare Behauptungen entsprechen nicht dem Qualitätsverständnis dieses Projekts. Besonders im Artikelnamensraum erwarten wir gründlich recherchierte und belegbare Inhalte, die sich durch Klarheit und Substanz auszeichnen.

Belege sind dabei nicht dekoratives Beiwerk, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Verlässlichkeit unserer Inhalte. Sie erlauben es den Lesenden, Aussagen zu prüfen, Hintergründe zu verstehen und Quellen unabhängig nachzuvollziehen.

Ebenfalls lässt sich die Relevanz eines Artikels in vielen Fällen nur dann nachweisen, wenn die Aufnahme-Anforderungen unseres Wikis nachgewiesen werden können.

Belegen ist nicht kopieren

Ein Beleg zeigt woher eine Information stammt – nicht, dass man den zugehörigen Text einfach übernimmt. Jede Information, die auf einer Quelle basiert, muss:

  • mit einem nachvollziehbaren Beleg versehen sein
  • in eigenen Worten formuliert werden
  • auf Grundlage einer tatsächlich selbst gelesenen und geprüften Quelle entstehen

Wikonia grenzt sich bewusst von der Praxis ab, Literaturverzeichnisse oder Quellenangaben aus anderen Texten blind zu übernehmen. Diese „Quellen-Adaption“ erzeugt den Anschein von Belegarbeit, ohne dass tatsächlich eine Quelle geprüft wurde. Das ist unzulässig.

Beispiel für unzulässige Quellen-Adaption
Ein Fachartikel nennt fünf Studien zu einem Thema. In einem Wikonia-Artikel werden diese fünf Studien als Belege gelistet, obwohl die Autorin bzw. der Autor nur den Fachartikel gelesen hat – nicht die Studien selbst.
→ Bei Wikonia gilt das als ungültige Belegung.

Geltungsbereich

Die Vorgabe zur Belegpflicht ist kontextabhängig anzuwenden, wir beziehen uns dabei immer auf den jeweiligen Namensraum in dem sich der Inhalt befindet.

  • Artikel: vollständig und ausnahmslos
  • Projekt- und Dokumentationsseiten: empfohlen, bei technische, organisatorische oder historische Aussagen geht
  • Hilfe- und Systemseiten: nach Bedarf
  • Diskussionsseiten: optional – Hinweise auf Quellen sind erlaubt, Belegpflicht besteht dort nicht

Je technischer oder spezifischer eine Aussage ist, desto klarer muss erkennbar sein, woher sie stammt.

Nachweispflicht

Shortcut:
W:Q#NP

Die Nachweispflicht legt fest, wann eine Aussage im Wikonia-Wiki belegt werden muss und welche Anforderungen ein solcher Nachweis erfüllen muss. Sie ergänzt die allgemeinen Grundsätze, indem sie konkret beschreibt, wo die Grenze zwischen sauber belegten Informationen und unbegründeten Behauptungen verläuft.

Belegt werden müssen alle Inhalte, die über allgemein bekannte, triviale oder unmittelbar beobachtbare Informationen hinausgehen. Wikonia versteht sich als fachlich orientiertes Wissensprojekt – daher muss im Artikelnamensraum jederzeit nachvollziehbar sein, woher eine fachliche Aussage stammt und auf welcher geprüften Grundlage sie beruht.

Übersicht zur Belegpflicht

Für die schnelle Einordnung, ob eine Aussage belegt werden muss oder sollte, findest du in unserer Ampel-Tabelle.

Belegpflicht Aussagen die:
  • fachliche, technische oder wissenschaftliche Informationen enthalten
  • Zahlen, Daten, Messwerte, Statistiken oder Kennzahlen wiedergeben
  • Behauptungen über Dritte aufstellen (z. B. Unternehmen, Produkte, Organisationen)
  • Vergleiche oder Einordnungen treffen („X ist weiter verbreitet als Y“)
  • historische, rechtliche oder organisatorische Fakten wiedergeben
  • Prozessabläufe, Normen oder Standards beschreiben
  • Auswirkungen, Risiken, Vorteile, Nachteile benennen
  • Neuerungen, Versionen oder Funktionsänderungen dokumentieren
  • Fremdwissen wiedergeben, das nicht aus eigener Erfahrung stammt
 
Vorgaben:Alles, was nicht unmittelbar aus dem Text selbst hervorgeht oder sich für Außenstehende nicht erschließt, benötigt eine nachvollziehbare Quelle.
Beleg-Empfehlung
  • eine Aussage zwar korrekt, aber nicht sofort überprüfbar ist
  • die Information potenziell interessengeleitet wirken könnte
  • externe Begrifflichkeiten oder Definitionen verwendet werden
  • der Kontext aus dem Fachgebiet nicht jedem vertraut ist
  • es sich um abgeleitete oder interpretierte Schlussfolgerungen handelt, die auf bestehenden Informationen beruhen
 
Tipp:Empfohlene Belege sind keine Pflicht, stärken jedoch die Qualität und Transparenz eines Artikels.
Nicht erforderlich
  • offensichtliche Tatsachen, die keine Quelle erfordern (Beispiel: „Ein Computer benötigt Energie, um zu funktionieren.“)
  • rein strukturelle Aussagen, die aus dem Projektkontext entstehen (z. B. „Dieser Artikel beschreibt…“)
  • eigene Formulierungen, die nachweislich auf belegten Fakten basieren
  • Begriffe, die allgemein gebräuchlich sind und keine externe Verifikation benötigen
 
Vorsicht::„Allgemein gebräuchlich“ darf nicht mit „gefühlt wahr“ verwechselt werden.

Quellenprüfung

Ein Beleg ist nur dann gültig, wenn die angegebene Quelle tatsächlich selbst gelesen und geprüft wurde. Das bedeutet:

  • keine ungeprüfte Übernahme aus Literaturverzeichnissen
  • keine Zweit- oder Drittbelege
  • keine Weitergabe fremder Quellenlisten
  • keine „Das stand im Artikel X, und der hatte Quellen, also nehme ich die mit“-Mentalität

Wikonia akzeptiert keine „nachgereichte Glaubwürdigkeit“. Wer etwas belegt, kennt die Quelle – nicht nur ihren Titel.

Abgrenzung zu Zitaten

Belegen heißt nicht zitieren. Falls ein exakter Wortlaut zitiert wird, gelten die Vorgaben der Zitatrichtlinie. Belege dienen der Nachvollziehbarkeit, Zitate dienen der Darstellung. Beides sind unterschiedliche Werkzeuge.

Mehrfachverwendung und Quellenumfang

Es ist möglich und oft sinnvoll, mehrere Aussagen mit einem Beleg zu stützen – sofern die Quelle diese Aussagen tatsächlich abdeckt.

Ebenso kann eine Aussage mehrere Belege besitzen, insbesondere bei technischen Themen, bei denen Daten von mehreren unabhängigen Stellen bestätigt werden.

  • Aufteilung oder Verdichtung erfolgt sinnvoll und transparent:
  • Ein Beleg pro Aussage mindestens, mehrere bei Bedarf
  • Keine künstliche Streckung („jede Zahl bekommt ihren eigenen Beleg“)
  • Keine künstliche Verdichtung („alles mit einem Link erschlagen“)

Geeignete und ungeeignete Quellen

Shortcut:
W:Q#GQ

Dieser Abschnitt ordnet ein, welche Arten von Quellen grundsätzlich für Belege im Wikonia-Wiki geeignet sind, welche eingeschränkt verwendet werden können und welche als ungeeignet gelten. Einzelfall-Entscheidungen und Übersichtslisten generell zugelassener Quellen, werden separat gepflegt.

Geeignet Diese Quellen gelten als zuverlässig und fachlich belastbar:
  • Fachliteratur (Bücher, Sammelwerke, Lehrwerke)
  • Wissenschaftliche Journale
  • Redaktionell betreute Medien mit klarer Verantwortlichkeit
  • Technische Dokumentationen, Normen, Standards
  • Offizielle Dokumente / Behördenquellen
  • Datenbanken und strukturierte Datensätze
  • Hersteller- und Händlerangaben, sofern rein neutral und faktisch → Siehe: Hestellerangaben
Eingeschränkte Eignung Diese Quellen können verwendet werden, müssen aber kritisch geprüft werden:
  • Blogs oder Fachbeiträge mit erkennbarer Verantwortlichkeit
  • Redaktionsblogs (z. B. Technikmagazine)
  • Fachforen, wenn sie Originalaussagen der Autoren selbst enthalten
  • Webseiten mit gemischter redaktioneller Qualität
  • Projektinterne Wikis, wenn sie projektspezifische Fakten beschreiben
  • Beobachtungen oder Nutzererfahrungen, wenn sie dokumentiert und relevant sind
 
Achtung:eingeschränkt geeignete Quellen ersetzen keine hochwertigen Quellen, wenn solche verfügbar sind.
Ungeeignet Diese Quellen gelten als nicht belastbar und dürfen nicht zur Belegung verwendet werden:
  • Social-Media-Inhalte → Siehe: Soziale Netzwerke
  • Werbetexte, Marketingmaterial, PR-Veröffentlichungen
  • Anonyme Webseiten ohne Impressum oder Verantwortliche
  • Inhalte ohne nachvollziehbare Quelle oder Autorenschaft
  • Portale mit KI-generierten Artikeln ohne redaktionelle Kontrolle
  • Pseudo-Testseiten und bezahlte Rankings („Top 10 Testsieger…“)
  • Wikipedia, sofern als Beleg verwendet
(Kann für Querverweise herangezogen werden, sofern Teil unseres Interwiki-Netzwerks)

Soziale Netzwerke (Social-Media) als Quellen

Shortcuts:
W:Q#SN, W:Q#Social

Social-Media-Beiträge werden im Wikonia-Wiki grundsätzlich nicht als Quelle akzeptiert. Die Gründe dafür liegen in der Natur solcher Angaben:

  • Inhalte sind unbeständig: Beiträge können jederzeit gelöscht, bearbeitet oder unsichtbar gemacht werden
  • Plattformen erfordern meist eine Accountpflicht oder sind nur eingeschränkt zugänglich
  • starke Tracking- und Profilingmechanismen machen sie als zuverlässige Referenz unbrauchbar
  • Inhalte sind oft algorithmisch verzerrt und nicht neutral auffindbar
  • Originalaussagen sind nicht verifizierbar (Bots, Fake-Accounts, KI-generierte Inhalte)
  • Unternehmens-Accounts veröffentlichen Marketingmaterial, keine neutralen Informationen
  • Social-Media fungiert als Verbreitungsplattform, nicht als Primärquelle

Eine Ausnahme besteht ausschließlich für amtliche Stellen, sofern der Social-Media-Post wortgleich und persistent auch auf einer amtlichen Webseite veröffentlicht wurde. In diesem Fall wird die Website, nicht der Social-Media-Beitrag, als Quelle genutzt.

Herstellerangaben und Marketingquellen

Herstellerangaben können verwendet werden, wenn sie neutral und faktisch sind.

Nutzbare Aussagen Nicht verwertbar
  • „Produkt X wurde 2022 eingeführt.“
  • „Version 3.1 ergänzt die Funktion Y.“
  • „Modell A ist kompatibel mit Standard B.“
  • Werbeaussagen („das beste“, „führend“, „modernste Lösung“)
  • subjektive Behauptungen („unsere Kunden sind zufrieden“)
  • Rankings oder „Tests“, die offensichtlich werbefinanziert oder manipuliert sind
  • Aussagen aus Unternehmensblogs ohne redaktionellen Gegencheck
 
Kurgesagt::Wenn eine Quelle offensichtlich versucht, einen Vorteil zu kommunizieren, gilt: kein neutraler Informationswert = kein gültiger Beleg.

Vollständigkeit von Belegen

Ein Beleg ist nur dann vollständig, wenn er alle Informationen enthält, die notwendig sind, um die zugrundeliegende Quelle eindeutig zu identifizieren und später erneut aufzufinden. Wikonia arbeitet nach dem Grundsatz, dass jede belegte Aussage jederzeit überprüfbar sein muss – unabhängig davon, ob der Link später noch existiert oder das Dokument weiterhin online verfügbar ist.

Ein vollständiger Beleg sorgt also dafür, dass eine Leserin oder ein Leser die Quelle zweifelsfrei wiederfinden, inhaltlich prüfen und kontextuell einordnen kann.

Mindestangaben Umgang mit fehlenden Angaben
  • Titel der Quelle
  • Autor oder verantwortliche Stelle
  • Datum (vollständig oder mindestens Jahresangabe)
  • Quelle / Werk (z. B. Magazinname, Buch, Journal, Webseite, Datenbank)
  • Zugriffspfad (z. B. URL, DOI, ISBN, API-Endpunkt)
  • Fehlt ein Autor, wird die verantwortliche Stelle angegeben (Organisation, Redaktion, Projektteam).
  • Fehlt ein Datum, wird geprüft, ob ein Jahr verfügbar ist.
  • Wenn nein, gilt die Quelle als problematisch und sollte nach Möglichkeit ersetzt werden.
  • Fehlt der Titel, ist die Quelle grundsätzlich nicht verwendbar.
  • Fehlt der zugängliche Pfad, muss ein alternativer Identifikator vorhanden sein
  • (z. B. ISBN, DOI, Reportnummer).
Diese Angaben ermöglichen es, die Quelle unabhängig vom Format wiederzufinden, selbst wenn sich die URL ändert oder das Dokument an anderer Stelle verfügbar wird. Inhaltlich brauchbare, aber formal unvollständige Quellen dürfen nur genutzt werden, wenn sie dennoch eindeutig identifizierbar sind und keinen Zweifel an Herkunft und Kontext lassen.

Identifikationstiefe

Mindestanforderungen

Mehrere Indikatoren

Qualität statt Vollständigkeitskosmetik

Ein vollständiger Beleg muss sicherstellen, dass die Quelle:

  • eindeutig identifiziert werden kann
  • inhaltlich geprüft werden kann
  • auch später noch auffindbar ist (Archivlink empfohlen, aber nicht zwingend)
  • keine Mehrdeutigkeiten erzeugt (z. B. Titelduplikate, unklare Artikelserien)

Wenn Quellen mehrere Identifikatoren haben (z. B. Buch mit ISBN und DOI), reicht einer aus. Mehrere dürfen angegeben werden, wenn:

  • sie unterschiedliche Zugangswege darstellen
  • sie mit wenig Aufwand ergänzt werden können
  • sie zusätzliche Klarheit schaffen
  • Es besteht aber keine Pflicht, jeden möglichen Identifikator aufzuführen.

Ein Beleg soll nicht durch das Hinzufügen irrelevanter oder künstlich gestreckter Angaben „aufgehübscht“ werden. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Aussagekraft der Informationen:

  • Kein überflüssiger Ballast („RSS-Version vom…“ oder „aufgerufen mit Browser XY“)
  • Keine kopierten Metadaten aus fremden Belegformaten
  • Keine Angaben, die aus anderen Verzeichnissen übertragen wurden
  • Keine künstliche Angabe eines falschen „Autors“, wenn keiner existiert

Technische Umsetzung und Stil

Wikonia stellt mehrere Belegvorlagen bereit, die sich lediglich durch ihren Schwerpunkt und die abgebildeten Felder unterscheiden. Sie dienen nicht der inhaltlichen Bewertung von Quellen, sondern ausschließlich der einheitlichen Darstellung und einer präzisen, wiederkehrenden Formatierung.

Die Wahl der passenden Vorlage ist eine Frage der Abbildungstiefe: Alle Vorlagen erzeugen Belege im selben Stil, unterscheiden sich aber in den verfügbaren Feldern, um Webquellen, Literatur, Journals, audiovisuelle Medien oder Datensätze sinnvoll abzubilden. Die Verwendung unterschiedlicher Vorlagen ist daher kein inhaltliches Kriterium, sondern ein Formatierungswerkzeug.

Die technische Umsetzung erfolgt grundsätzlich über <ref></ref> im Text und <references /> (oder der Vorlage {{Belege}} am Seitenende. Details zur Anwendung → Siehe: Hilfe:Einzelnachweise

Stilistisch hat Wikonia einen, am Havard-Stil orientierten, eigene Zitationsstil, der dazu dient Belegangaben zu vereinheitlichen. Die Fußnoten werden zudem leicht verkleinert mit 90% der Schriftgröße dargestellt → siehe: Zitationsstil.

Umgang mit nicht mehr verfügbaren Quellen

Shortcut:
W:Q#Offline

Onlinequellen können sich ändern oder verschwinden. Damit Aussagen weiterhin nachvollziehbar bleiben, muss transparent erkennbar sein, ob eine Quelle noch erreichbar ist und in welcher Form sie geprüft werden kann.

 
Wichtig::Offline-Inhalte dürfen nicht durch Vermutungen, Zusammenfassungen aus Zweitquellen oder Gedächtniswissen ersetzt werden. Wenn die ursprüngliche Quelle nicht mehr überprüfbar ist, verliert sie ihre Funktion als Beleg.

Es gobt drei grundsätzliche Möglichkeiten im Umgang mit Offline-Quellen, die von links nach Rechts gewichtet sind.

1. Aktualität prüfen

2. Archivversion integrieren

3. Keine Version verfügbar

Wenn eine Quelle nicht mehr erreichbar ist, wird immer zuerst geprüft, ob eine aktuelle, fachlich belastbare Alternative existiert.

  • neue Versionen, Aktualisierungen oder Folgepublikationen
  • stabile Dokumentationen oder offizielle Stellen
  • zuverlässige Sekundärquellen mit identischen Fakten

Stimmen die ursprünglichen Angaben nicht mehr, müssen die Inhalte im Artikel entsprechend angepasst werden.

Archivlinks sind ein Ausweichmechanismus, kein Standard.Sie werden verwendet, wenn:

  • die ursprüngliche Information historisch relevant ist (z. B. alte Versionshinweise, frühere Aussagen, Zeitbezug),
  • keine moderne oder aktuellere Quelle existiert,
  • die Aussage selbst in ihrer historischen Form erhalten bleiben soll.

Archivversionen dienen der Dokumentation vergangener Zustände, nicht der Aktualität.

In diesem Fall ist die Quelle nicht mehr prüfbar und faktisch unbelegt:

  • Aussagen dürfen nicht erweitert oder gestützt werden
  • Sinnvoll ist, die Information zu ersetzen oder zu aktualisieren
  • Falls die Information wichtig bleibt, wird aktiv nach einer Alternativquelle gesucht

Wartung und Transparenz

Es ist uns wichtig, dass wir Quellen, die nicht mehr im Originalstand zur Verfügung stehen deutlich kennzeichnen. Ebenfalls sollte es unser gemeinsames Interesse sein, solche Inhalte sind aufzuspüren und entsprechend zu ersetzen.

Wartungsempfehlung
Unauffindbare Quellen sollen mindestens mit einem Offline-Hinweis versehen werden. Bei unseren Belegvorlagen ist dieser mit Absicht sehr auffällig gewählt, um dazu anzuregen, die weitere Verwendung der Quelle zu prüfen.


Siehe auch